Rücktritt /
Stornogebühr
stand:2023
Leider kommt es immer mal vor, dass eine Veranstaltung abgesagt werden muss. Trotzdem müssen wir dann in einigen Fällen
Stornogebühren erheben. Wir hoffen auf Verständnis.
Achtung da es uns jetzt schon öfters passiert ist dass man uns Bucht und eine Woche später wieder storniert da man eine andere Hüpfburg gefunden hat sei es Optik oder Kosten können wir eine Stornierung nicht akzeptieren. Und berechnen diese Stornierung zu 100% dies kann auch nachträglich noch passieren wenn wir herausfinden wie auch immer dass sie uns storniert haben mit einem anderen Grund und trotzdem eine Hüpfburg auf ihrer Veranstaltung stehen haben.
Schönwettergarantie bis 2 Stunden vor dem Aufbau kostenlos stornierbar
(nur für Outdoor Veranstaltungen und an dem tag der Veranstaltung Möglich).
Stornierung: - Vor 4 Wochen des vereinbarten Veranstaltungstags nur mit Grund kostenlos stornierbar
- Ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstag: 50 % des Auftragswertes nur mit
Grund
- Ab 2 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstag: 75 % des Auftragswertes nur mit
Grund
- 2 Tage Vorher ist KEINE Stornierung Mehr Möglich.
Ausnahmen sind: - Überflutung des Veranstaltungsortes
- Brand der Location
- Starker Regen/Sturm am Veranstaltungstag
(Nur Bei Outdoor Veranstaltungen)
dann auch kostenlos möglich
ACHTUNG: Bei Kinderschminken auf ihrer Veranstaltung berechnen wir 50 € extra für die Reinigung der
Affen und Jungel Hüpfburgen.
ACHTUNG: Bei Kinderschminken auf ihrer Veranstaltung Können wir ihnen diese Burgen
Piratenschiff und Ritterburg
NICHT Vermieten.
Achtung: Wir benötigen bei geschlossenen Böden/ Flächen (Pflaster, Asphalt, Beton usw.) Möglichkeiten rechts und links neben der Hüpfburg um diese zu sichern z. B. durch Fahrzeuge, Bäume, Wassertanks usw.( Minimum pro Seit 500 kg)
1. Die Attraktion muss ohne Unterbrechung vom Aufbau bis zum Abbau beaufsichtigt werden durch einen Erwachsenen. (Mindestalter 18 Jahre)
2.. Die Attraktion ist mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, starke Verschmutzungen, Diebstahl oder auch Zerstörung haftet der Mieter im vollen Umfang. Der Vermieter David Kremer (
Kremer Events ) trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Attraktion entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw.
Personenschäden.
3. Nicht mit Schuhen benutzen
4. Nicht auf die Attraktionen dürfen:
-Speisen und Getränke (sowie Kaugummi und Speiseeis)
-scharfe Gegenstände (wie Schlüssel usw.)
-heisse Gegenstände (wie Zigaretten usw.)´
5. Nicht ringen oder einander stoßen
6. Nicht auf die Außenwände klettern
7. Die Attraktion nicht aufblasen oder benutzen bei einer Windstärke von mehr als 5
8. Attraktion nicht bei Spannungsausfall oder Störungen des Gebläses benutzen.
9. Bei Druckverlust ist die Attraktion sofort zu räumen.
10. Zusätzlich Kosten fallen für den Mieter an, wenn die Attraktion stark verschmutzt zurückgegeben wird. ( Hierfür berechnen wir nach der Stärke der Verschmutztung mindestens 50
Euro)
Wird die Attraktion während der Mietzeit beschädigt, haftet der Mieter für die Reparaturkosten sowie Ausfallkosten, falls diese anfallen. Ebenso haftet der Mieter im vollem Umfang, wenn die
Attraktion oder das Zubehör entwendet wurde.
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